Rechtliches
Wir erkären die notwendigen Schritte zum Erwerb eines eigenen Sportgeräts
Als Sportschütze ist man zwangsläufig früher oder später mit dem Erwerb eines eigenen Sportgeräts und Munition konfrontiert.
Erwerb einer Pistole
Folgende drei Schritte sind notwendig, um eine eigene Pistole zu erwerben.
1. Strafregister-Auszug
Der Strafregister-Auszug kann online bestellt werden und kostet CHF 20.-. Er
ist 3 Monate lang gültig ab Ausstelldatum.
https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de
2. Gesuch Waffenerwerbschein (WES)
Das Gesuch um einen Waffenerwerbschein zu erhalten kann als PDF elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Anzahl der zum Kauf gewünschten Pistolen muss übrigens nicht angegeben werden. Pro WES ist der Erwerb von bis zu drei Sportgeräten möglich. Das Gesuch schickt man zusammen mit dem Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) und der Kopie eines gültigen Ausweises (Details siehe Antragsformular) der zuständigen Behörde. Im Kanton Zürich ist dies entweder die Wohnortgemeinde, die Stadt- oder Gemeindepolizei. In der Stadt Zürich ist die Stadtpolizei zuständig. Andere Kantone haben teilweise andere Regelungen.
https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/gesuche___formulare.html
3. Erwerb des Sportgeräts
Wird der Antrag bewilligt, erhält man den WES von der zuständigen Behörde. Dieser kostet in Zürich CHF 50.- und besteht aus drei identischen Formularen. Eines bekommt der Käufer als Quittung, eines der Verkäufer und das Dritte geht zurück an die Polizei. Der WES hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten und kann ggf. um drei Monate verlängert werden.
Luftdruckpistolen
Zur Beschaffung von Druckluft- und CO2-Pistolen braucht man grundsätzlich keinen Waffenerwerbschein. Ausnahmen sind Luftdruckpistolen mit einer Mündungsenergie von mehr als 7.5 Joule sowie Modelle, die mit einer echten Pistole verwechselt werden können.
Erwerb von Munition
Zum Kauf von Munition ist man berechtigt, wenn man einen gültigen Strafregisterauszug oder WES vorweisen kann. So oder so muss man dem Käufer schritlich bestätigen, dass man zum Erwerb eines WES berechtigt wäre.
| nächste Termine |
|---|
| Sa 10.01.2026, 17:00 Absenden 2025 mit Essen |
| Sa 24.01.2026, Winterschiessen Schwarzenburg |
| So 25.01.2026, Winterschiessen Schwarzenburg |
| Sa 31.01.2026, Winterschiessen Schwarzenburg |
| Mo 23.02.2026, 19:30 Instruktionsrapport |
Aus dem Glossar
Schützenmeister
Der Schützenmeister leitet die Bundesübungen (Obli und Feldschiessen) sowie auch den restlichen Schiessbetrieb. Er ist verantwortlich für die Betreuung von schwächeren und unerfahrenen Schützen, die Leitung der Trainings und Wettkämpfe, die Entladekontrollen vor dem Versorgen der Sportgeräte nach dem Schiessen und vor allem für die Sicherheit im Stand. Schützenmeister werden vom ESO unseres Schiesskreises in einem 2-tägigen Kurs ausgebildet und besuchen danach alle 6 Jahre einen Wiederholungskurs von einem Tag.
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